Rechtsanwalt Richard Neubarth

Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg

Strafrecht im deutschen Recht

ist ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Das Strafrecht soll Menschen davon abhalten, die Rechte von anderen oder der Allgemeinheit zu verletzen, die von einem Strafgesetz geschützt werden.

Für jugendliche und heranwachsende Straftäter gelten dieselben Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Jugendstrafrecht sieht aber aus erzieherischen Gründen andere Sanktionen als für Erwachsene vor. Beides trägt den Besonderheiten abweichenden Verhaltens in diesem Alter und der Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für junge Menschen Rechnung. 

Das Owi-Recht gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

 

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Mandanten in Ihren Rechten zu beraten.

"Die Mühlen der Strafjustiz mahlen langsam, aber beständig. Deutschland ist ein Rechtsstaat, ein Staat, in dem jeder Bürger durch seine persönlichen Rechte geschützt wird. Sind Ihnen all diese Rechte bekannt? Können Sie also all diese Rechte im Falle einer Anklage in Anspruch nehmen und nutzen? Egal, ob Sie sich selbst der juristischen Mittel bedienen, die Ihnen zustehen, oder ob Sie sich gegen eine Anklage zur Wehr setzen müssen: Die Unterstützung eines Anwalts ist obligatorisch. Eine Privatperson kann sich im Dschungel aus Paragrafen nicht effektiv alleine orientieren.

portrait richard neubarthIch, Richard Neubarth, bin zertifizierter Fachanwalt für Strafrecht und stehe Ihnen dabei zur Seite. Seit ich mich 2002 als selbstständiger Rechtsanwalt niedergelassen habe, habe ich mich auf Strafrecht spezialisiert. Die Zusatzqualifikation ""Fachanwalt für Strafrecht"" wurde mir dann im Jahre 2006 aufgrund meiner zahlreichen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Fachgebiet von der Rechtsanwaltskammer verliehen.

Auch wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, bin ich Ihr Ansprechpartner! Gerade in diesen Kategorien wie auch im Verkehrsrecht sind Zusammenstöße mit dem Gesetz oftmals unbeabsichtigt und schwer nachzuvollziehen. Ich stehe Ihnen zudem gerne in Fragen des Jugendstrafrechts, des Steuerstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Kapitalstrafrechts zur Verfügung. Auch hier ist es aufgrund der schwer zu durchschauenden Vorschriften und Gesetze beinahe unmöglich, ohne Rechtsanwalt weiterzukommen. In vielen Fällen kann der Tatvorwurf entkräftet, eine Verurteilung verhindert oder zumindest das Strafmaß drastisch gesenkt werden. Um mein hohes Niveau in Hinblick auf rechtlichen Beistand zu halten, bilde ich mich regelmäßig weiter."

 

Unsere Leistungen im Überblick

Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht dient dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, Eigentum, Würde Ehre oder des Vermögens. Zweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei die Sühne der Schuld und die Verhinderung weiterer Straftaten.

Betäubungsmittelrecht

Betäubungsmittelrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), regelt im Bundesgesetz den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln. Es beinhaltet ebenfalls welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden.

Jugendrecht

Jugendrecht

Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht für junge Täter. Vordergründig ist hierbei der Erziehungsgedanke, der sich insbesondere durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen widerspiegelt.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne alle Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, das sogenannte Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht erwirkt die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen. Die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten und im Verhältnis zum Staat stehen.

Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Delikte bei denen ein Mensch zu Schaden kommt. Z.B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung und Körperverletzung sind einige diese Delikte.

Fun Facts

Mandanten

52% der Mandanten sind in und um Augsburg

Mitarbeiter

100% Unserer Mitarbeiter sind qualifiziert

Das Betäubungsrecht - ein Teilgebiet des Strafrechts

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), regelt im Bundesgesetz den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln. Es beinhaltet ebenfalls welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden.

Vertrauen Sie uns und rufen mich gleich an. Tel. Nr. (08 21) 504 7474

Badge Familienrecht Richard Neubarth

 


Über mich

Im Jahre 2000 habe ich mich als selbständiger Rechtsanwalt in Augsburg niedergelassen und mich von Anfang an auf das Strafrecht spezialisiert. 2006 wurde mir von der Rechts-anwaltskammer München gestattet, die Zusatz Qualifikation „Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Diese Berufsbezeichnung darf ein Rechtsanwalt nur führen, wenn er im Strafrecht besondere theoretische und praktische Erkenntnisse und Erfahrungen erworben hat und dies auch der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Weiter ist ein Fachanwalt verpflichtet sich ständig fortzubilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, um zu gewährleisten, dass das hohe abverlangte Kompetenzniveau aufrecht erhalten bleibt.

Mit dem Gesetz / der Polizei kann man heute in den verschiedensten Situationen schnell in Konflikt geraten. Wie auch immer ist hierbei qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig. In vielen Fällen kann entweder eine Verurteilung gänzlich vermieden werden oder wenigstens der Tatvorwurf entkräftet werden und somit das Strafmaß erheblich reduziert werden. Bedenken Sie, wenn Sie einmal in die „Mühlen der Strafjustiz” gelangt sind, diesen nur sehr schwer wieder alleine entrinnen können, insbesondere wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen und folglich nicht effektiv in Anspruch nehmen können.
Auch wenn Sie glauben, der gegen Sie erhobene Vorwurf ist nicht gerechtfertigt, so empfiehlt es sich immer vorab einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.

Als Strafverteidiger bin ich Ihr Ansprechpartner um das Beste für Sie herauszuholen.

KONTAKT

Rechtsanwalt Richard Neubarth

Beethovenstr. 2
86150 Augsburg
Tel.: (0821) 504 74 74
Fax.: (0821) 504 74 76

Web: www.ra-neubarth-augsburg.de
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